Archiv des Autors: Albert Dirr

EnEV 2014 tritt in in Kraft

Wesentliche Änderungen bei der Neufassung der Energieeinsparverordnung

  • die energetischen Anforderungen an Neubauten werden ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 % beim zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf und um durchschnittlich 20 % bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle angehoben
  • Pflicht zum Austausch alter Konstanttemperaturheizkessel mit Baujahren vor 1985 (bzw. älter als 30 Jahre)
  • Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen
  • Präzisierung der bestehenden Pflicht zur Vorlage des Energieausweises
  • der Energieausweis muss an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden