Wesentliche Änderungen bei der Neufassung der Energieeinsparverordnung
- die energetischen Anforderungen an Neubauten werden ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 % beim zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf und um durchschnittlich 20 % bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle angehoben
- Pflicht zum Austausch alter Konstanttemperaturheizkessel mit Baujahren vor 1985 (bzw. älter als 30 Jahre)
- Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen
- Präzisierung der bestehenden Pflicht zur Vorlage des Energieausweises
- der Energieausweis muss an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden